Zum Traktandum 6, Punkt 3.3 Finanzierung an der Landsgemeinde
Den Wandel erfolgreich gestalten.
Zum Traktandum 6, Punkt 3.3 Finanzierung an der Landsgemeinde
Menschen mit Behinderungen sollen möglichst gleich leben können wie Menschen ohne Unterstützungsbedarf. Deshalb braucht es das neue Gesetz zur Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SeTeG), um den ambulanten und stationären Bereich für Menschen mit Behinderungen zu fördern und weiterzuentwickeln. Wir vom Fridlihuus in Glarus, bieten in unserer stationären Einrichtung Pflege, Betreuung mit individueller Alltagsgestaltung und Wohnen an. Seit vielen Jahren streben die Mitarbeitenden eine hohe Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner an. Menschen mit Assistenzbedarf sollen sich bei uns wohl fühlen und selbstbestimmt leben können. Das Fridlihuus möchte ein attraktiver Arbeitgeber sein, darum bemüht es sich um eine zeitgemässe und moderne Infrastruktur. Dies geht nicht ohne laufende Erneuerungen und Investitionen. Die Wohnungen in unserer Institution müssen den behinderungsbedingten Bedürfnissen angepasst sein, die Arbeitsstätten sollen einladend wirken und moderne technische Hilfsmittel müssen zur Verfügung stehen.
Das geltende Sozialhilfegesetz mit der verbindlichen Beteiligung des Kantons an unseren Investitionsvorhaben bietet dafür eine gute Grundlage. Diese einfache und klare Regelung beantragen die vier Glarner Behinderteneinrichtungen in das neue SeTeG aufzunehmen. Der Regierungsrat soll weiterhin anerkannten öffentlichen Einrichtungen an Neubauten, wesentliche Erweiterungsbauten und Umbauten Beiträge von 55 Prozent der anerkannten Kosten und an wesentliche Betriebseinrichtungen solche von 20 Prozent gewähren können. Die Restfinanzierung ist durch die Institutionen selber sicherzustellen. Auf diese bewährte Unterstützung darf nicht verzichtet werden, damit die Glarner Behinderteneinrichtungen ihre Zukunft weiterhin erfolgreich gestalten können. Das Fridlihuus steht mit Überzeugung hinter den SeTeG, lehnt jedoch die Streichung der Baubeiträge ab. Bitte unterstützen Sie unsern Ergänzungsantrag zur Beibehaltung der Mitfinanzierung von Bauvorhaben und Betriebseinrichtungen.
Den Glarner Stimmbürgern danken wir für die Unterstützung an der Landsgemeinde vom 4. Mai.
Christa Leuzinger, Vorstand Fridlihuus
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