Skipassgeschenke an Politiker
Leserbrief
Laut Bünder Richter: Kein Straftatbestand?
Nachdem ich verschiedene Zeitungsberichte über die Gerichtsverhandlung der Bünder «mehrfachen Vorteilsgewährungen» (lt. Anklage) von Skipassabosgeschenke, wurde diese Tat vor Gericht als «perverses Produkt des heutigen Zeitgeistes» und nicht als Straftatbestand heruntergeredet, ja sogar wurde die Machenschaft als «Gutmenschentum» dargestellt. Und die Täter wurden freigesprochen! Im Zeitungsbericht wurden die selben Machenschaften ja auch im Kanton Wallis erwähnt. Die anderen tun es ja auch! Ich frage mich als Normalbürger, ob man das an der Südgrenze der Schweiz als selbstverständliches, mafiöses Getue einfach so hinnehmen muss? Was sind das nur für Richter?
Für mich war einer der Verantwortungsträger geschmiert und einer der die Schmiergeschenke gerne und «dankend» entgegen nimmt ein Schmierfink. Jeder Normalbürger, auch Angestellte in Firmen, dürfen keine solche Geschenke annehmen. Die Frage sei erlaubt, ob alle Menschen vor dem Gesetz durch die Richter gleich behandelt werden und ohne Ausnahmen der Schmierfinken? Unverständlich!
Hans Troxler-Gilli, Schlierbach
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Welches andere Motiv des Absenders (Bergbahnen) könnte zugrundeliegen, vor allem wenn man sich die Adressaten-Liste betrachtet, als diese "wohlwollend" zu stimmen. Potentielle Frage, wo da der Unterschied zur Bestechung liegen möge.
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Das Gericht bzw. die Angeklagten berufen sich auf "Tradition", warum nicht gleich auf "Kultur"?
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Solche haltlose und primitive Leserbriefe gehören an den Absender zurück und dürfen gar nicht publiziert werden!