Gemeindeversammlung Landquart - Abstimmung Raumplanung
Gemeindeversammlung Landquart 28.10.24: Nutzungsplanung
Die Notwendigkeit dieser Revision ergibt sich aus dem Raumplanungsgesetz (RPG 1), welches einen sparsamen Umgang mit Bauland durch Verdichtung und Mobilisierung anstrebt. Durch die Vorgaben von Bund und Kanton ist ein umfangreiches und komplexes Werk entstanden, das diverse Zonenpläne, Erschliessungspläne für Verkehr und Landwirtschaft sowie für die Ver- und Entsorgung umfasst. All dies wird schliesslich durch ein neues Baugesetz abgerundet.
Wie zu erwarten war, umfasst das neue Baugesetz nun 71 Seiten, während das alte mit 47 Seiten auskam. Dies steht im Widerspruch zu einer schlanken und übersichtlichen Gesetzgebung. Eine Vereinfachung wäre dringend angebracht. Zum Beispiel: Warum wird bei Um- und Aufzonungen eine Mehrwertabgabe verlangt? Dies führt nur zu einer unnötigen Bürokratie. Ein tatsächlicher Mehrwert wird erst dann realisiert, wenn gebaut wird, und dieser Prozess kann Jahre, sogar Jahrzehnte dauern. Währenddessen ist die Liegenschaft registriert, und dieses Register muss verwaltet werden. Schliesslich wird dann noch die Höhe des Mehrwerts durch Experten festgelegt – ein aufwendiger und überflüssiger Prozess, der aus dem Gesetz gestrichen werden sollte.
Ein weiterer Schwerpunkt im RPG 1 ist die Mobilisierung von Bauland. Die Behörden sind angehalten, gemeinsam mit den Grundeigentümern Lösungen zur Aktivierung von Grundstücken zu finden. Sollte dies nicht gelingen, kann die Gemeinde im Bedarfsfall die Übernahme solcher Parzellen anzeigen. Unakzeptabel ist jedoch die im Gesetz vorgesehene Praxis, Bussgelder in Höhe von jährlich 2 Prozent des Landwertes zu erheben. Auch hier sollte das Prinzip gelten, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.
Deshalb plädiere ich für eine klare und einfache Gesetzgebung, die sich an den Bedürfnissen der Einwohner orientiert.
Norbert Mittner, Grossrat, aus Igis
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