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Falls man was dagegen tun möchte, kann gemäss Amtsblatt der Stadt Chur vom 21. April 2023 «gegen rechtssetzende Erlasse innert 30 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden Verfassungsbeschwerde eingereicht werden».

Hans Killias
14.05.23 - 13:20 Uhr
Leserbrief
Ort:
Chur
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