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Der Stempel muss bleiben

Rund 250 Millionen Franken werden künftig der Bundeskasse jährlich fehlen, sollte die Stempelabgabe abgeschafft werden. Nach geltendem Recht liefern Firmen bei ihrer Gründung und bei Erhöhung ihres Eigenkapitals 1 Prozent des neu geschaffenen Kapitals an den Bund ab. Zugunsten von Kleinfirmen gibt es einen Freibetrag von einer Million Franken. Die Stempelabgabe hat ihre Berechtigung, weil Finanzdienstleistungen etwa von international tätigen Grossfirmen, Banken und Versicherungen im Unterschied zu anderen Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreit sind.
Es kann nicht angehen, dass der Bund auf diese Einnahmen verzichtet zu einem Zeitpunkt, wo er sich wegen der Corona-Pandemie mit Milliarden verschulden muss. Die Zahlen aus der eidgenössischen Finanzverwaltung lassen aufhorchen: Im Jahre 2020 betrugen die Corona-Ausgaben 15 Milliarden Franken, für das Jahr 2021 werden sie auf rund 17 Milliarden Franken geschätzt. Dazu kommen vom Bund eingegangene Bürgschaften im Umfang von über 17 Milliarden Franken.
Wer angesichts dieses Schuldenberges dem Bund unnötigerweise Mittel entziehen will, handelt fahrlässig.

Alfons Fischer
10.01.22 - 19:42 Uhr
Leserbrief
Ort:
Uetikon am See
Zum Artikel:
Linkes Komitee will Abschaffung der Stempelsteuer verhindern, Ausgabe vom 22. Dezember
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Wichtig ist doch, dass Firmenneugründungen nicht zusätzlich belastet werden, damit sie Erfolg haben. Es ist immer sehr schwierig zu Kapital zu kommen mit nur einer guten Idee!
Wenn diese Firmen dann Fuss fassen, werden sie Arbeitsplätze schaffen und damit Steuern an den Bund abliefern.
Im Ausland haben Start-up Firmen ohnehin bessere Chancen, also müssen wir in der Schweiz Verbesserungen anstreben !!!
Also ein klares "Ja"