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Wahlen: Stärkung der familienergänzenden Kinderbetreuung

Leserbrief zur Stärkung der familienergänzenden Kinderbetreuung

Die Regierung hat wegweisend 2019 im Grossen Rat die familienergänzende Kinderbetreuung mit der Aufhebung der Gesetzgebung über Mutterschaftsbeiträge verknüpft. Damit sollen die Mutterschaftsbeiträge im grösseren Zusammenhang zu einer verbesserten Stellung der jungen Familien beitragen. Dagegen hat aber die junge SP das Referendum ergriffen. Die Aufhebung des Gesetzes bedeutet jedoch nicht, dass die Mutterschaftsbeiträge gekürzt oder gestrichen werden. Sie kommen lediglich von einer anderen Stelle, nämlich nicht mehr vom Kanton, sondern von den Gemeinden – und neu auch für 12 statt wie bisher nur für 10 Monate.
Ebenso wichtig ist, dass jugendliche Mütter in der Erstausbildung bzw. bis zum vollendeten 25. Altersjahr von der Rückerstattungspflicht bei der Sozialhilfe befreit werden. Dies ermöglicht ihnen einen schuldenfreien Einstieg ins Berufsleben und in die wirtschaftliche Selbstständigkeit. Diese Regelung gilt bereits in 21 Kantonen, bei uns noch nicht.
Das neue Gesetz entspricht den neuen sozialen Bedürfnissen mit der geforderten besseren Vereinbarung von Beruf und Familie. Stimmen gegen diese Absichten zur Verbesserung der Besserstellung der Familien sind unverständlich. Darum ist das Referendum unbedingt abzulehnen. Stimmen Sie bei der Abschaffung des Mutterschaftsgesetzes mit einem deutlichen Ja, um diesen Verbesserungen zugunsten unseren jungen Familien den Weg zu bereiten.
Tomaschett Martin, Trun

Martin Tomaschett
03.06.21 - 22:14 Uhr
Leserbrief
Ort:
Trun
Zum Artikel:
Stärkung der familienergänzenden Kinderbetreuung
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