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Schweiz verstösst gegen Kinderrechtskonvention

Am 13. Juni stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über ein Gesetz ab, dass sowohl gegen die europäische Kinderrechts- sowie gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstösst. Das eigentliche Ziel des Gesetzes wäre es, mit präventiven Massnahmen terroristische Aktivitäten zu verhindern. Auf wen aber diese Massnahmen angewendet werden können, ist zu unklar formuliert. Kinder ab 12 Jahren können davon betroffen sein und das ohne vorliegenden Tatbestand, sondern auf blossen Verdacht hin. Die Polizei kann ohne ein Gericht die Massnahmen selbst anordnen und ausführen, was nicht der Gewaltenteilung der Schweiz entspricht. Eine Radikalisierung kann mit Isolierung von Personen nicht verhindert werden. 60 Rechtsprofessorinnen und Rechtsprofessoren, UN-Sonderberichtserstatterinnen und -bestatter, die Menschenrechtskommisarin des Europarats sowie UNO-Menschenrechtsexpertinnen und -experten kritisieren das PMT-Gesetz und vor allem die Definition des «Gefährders» und der «terroristischen Aktivität» scharf. Darum Nein zum Anti-Terror-Gesetz und zur Willkür!

Leona Eckert
03.06.21 - 11:16 Uhr
Leserbrief
Ort:
Igis
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