Für bessere Renten für Geringverdiener und mehr Biodiversität
Die EVP Graubünden empfiehlt bei der Abstimmung am 22. September beide eidgenössischen Vorlagen zur Annahme. Dank der BVG-Reform sind in Zukunft Personen mit niedrigem Lohn beziehungsweise Teilzeitpensum, besser rentenversichert.
Die EVP Graubünden empfiehlt bei der Abstimmung am 22. September beide eidgenössischen Vorlagen zur Annahme. Dank der BVG-Reform sind in Zukunft Personen mit niedrigem Lohn beziehungsweise Teilzeitpensum, besser rentenversichert.
Rentenlücken für Teilzeitarbeitende und Geringverdiener schliessen
In der beruflichen Vorsorge bestehen seit Jahren unfaire Nachteile für Personen mit geringem Verdienst, sei dies aufgrund eines niedrigen Grundlohns oder eines reduzierten Pensums. Besonders oft betroffen sind Frauen. Durch die zur Abstimmung vorliegende Reform wird der Koordinationsbeitrag, also der Teil des Lohnes, der nicht BVG-versichert ist, von einem fixen Betrag auf 20 Prozent des Lohnes geändert. Dies führt zu höheren Rentenbeiträgen und somit zu einem besseren Versicherungsschutz für diese Personen. Gleichzeitig wird der Umwandlungssatz gesenkt, was zu tieferen Renten führt. Dies ist zwar bedauerlich, aber leider nötig wegen der steigenden Lebenserwartung und sinkenden Renditen am Kapitalmarkt. Ausserdem sind von dieser Senkung nur rund 20 Prozent der Versicherten betroffen, nämlich jene die nur gemäss dem obligatorischen Minimum versichert sind. Für alle übrigen wurde der Umwandlungssatz faktisch in den letzten Jahren bereits gesenkt. Die EVP Graubünden bedauert, dass andere drängende Probleme in der 2. Säule, wie die Transparenz der Vermögensverwaltungskosten und die steigenden Profite der Finanzbranche auf dem Buckel der Versicherten, mit dieser Reform nicht angegangen wur-den. Sie sieht deshalb die aktuelle Vorlage nur als Teillösung und ersten Schritt, auf den unbedingt weitere folgen müssen und empfiehlt deshalb die BVG-Reform anzunehmen.
Ja zu mehr biologischer Vielfalt – für den zukünftigen Erhalt unserer Lebensgrundlagen
Arten und Lebensräume schwinden. Ein Drittel aller Tier- und Pflanzenarten in der Schweiz ist gefährdet oder schon ausgestorben. Die Leistungen der Ökosysteme sind für uns, unsere Kinder und Enkelkinder von existenzieller Bedeutung, doch die bisherigen Massnahmen gehen nach wie vor zu wenig weit. Griffige Massnahmen wurden in der Vergangenheit stets abgelehnt oder abgeschwächt, insbesondere auch der stark angepasste Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative, der vom Ständerat trotz grossem Handlungsbedarf abgelehnt wurde. Die nun zur Abstimmung vorliegende Initiative will den Schutz unserer Lebensgrundlagen besser in der Verfassung verankern. Unsere Natur- und Landschaftsperlen sollen langfristig bewahrt werden. Es sollen einerseits ausreichende Flächen bereitgestellt werden, damit die Natur ihre wichtigen Leistungen erbringen kann, wobei der Bund und die Kantone die erforderlichen Flächen ermitteln sollen. Andererseits ist die Qualität der Flächen entscheidend für die Biodiversität, weshalb Bund und Kantone die bestehenden Schutzgebiete besser unterhalten und die Natur auch ausserhalb dieser Gebiete schützen sollen. Der Bund und die Kantone sollen die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen, um Massnahmen zur Sicherung der Biodiversität und zur Förderung der Biodiversität in Kulturland, Wald und Siedlungsraum zu finanzieren. Die EVP empfiehlt die Annahme der Biodiversitätsinitiative und will sich bei Annahme der Initiative für eine möglichst pragmatische Umsetzung einsetzen. Insbesondere sollen die vielen bereits vorhandenen Bemühungen, insbesondere in der Landwirtschaft, gefördert und unterstützt werden.
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