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Tourismusgemeinden fordern kantonale Objektsteuern auf Zweitliegenschaften

Die Konferenz der Gemeindepräsidenten und -präsidentinnen von Ferienorten im Berggebiet fordert die Kantone dazu auf, die mit der Volksabstimmung vom 28. September geschaffene Möglichkeit zur Einführung einer Objektsteuer auf selbstgenutzten Zweitliegenschaften umzusetzen. Nur so kann zumindest ein Teil der Steuerausfälle kompensiert werden.

Davoser
Zeitung
03.11.25 - 17:00 Uhr
Politik
Eine Zweitwohnungssteuer soll den Wegfall der Versteuerung des Eigenmietwerts kompensieren.
Eine Zweitwohnungssteuer soll den Wegfall der Versteuerung des Eigenmietwerts kompensieren.
bg
Das Schweizer Stimmvolk hat am 28. September der Einführung einer Objektsteuer auf selbstgenutzten Zweitliegenschaften und der damit verknüpften Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung mit 57,7 Prozent Ja-Stimmenanteil deutlich zugestimmt. Die Konferenz der Gemeindepräsidenten und -präsidentinnen von Ferienorten im Berggebiet hatte sich im Vorfeld gegen die Vorlage ausgesprochen. Doch das Abstimmungsresultat gilt es zu respektieren.

Mit der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung sind für die Kantone und die Gemeinden hohe Steuerausfälle verbunden. Im Kanton Graubünden werden die Einnahmeausfälle für die Gemeinden auf rund 30 Millionen Franken und im Kanton Wallis auf rund 22 Millionen Franken geschätzt. Für die einzelnen Gemeinden sind die Steuerausfälle substanziell und gefährden die Erfüllung von Gemeindeaufgaben. Besonders betroffen sind ­Tourismusgemeinden mit einem hohen Anteil an Zweitwohnungen.

Um die Steuerausfälle zu mildern, wurde die Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwerts bewusst mit der Möglichkeit zur Einführung einer Objektsteuer verbunden. Aus Sicht der Konferenz der Gemeindepräsidenten und -präsidentinnen von Ferienorten im Berggebiet muss diese Möglichkeit nun zwingend genutzt werden. Die Konferenz fordert deshalb insbesondere die Tourismuskantone im Alpenraum dazu auf, von dieser Möglichkeit nun effektiv Gebrauch zu machen. Die Konferenz hat sich deshalb mit einem Schreiben an die Kantone gewandt und sie aufgefordert, die Objektsteuer einzuführen. Die Konferenz empfiehlt den Kantonen, die Gemeinden in die Erarbeitung der entsprechenden kantonalen Gesetzgebung einzubeziehen und sich auch unter den Kantonen über die Ausgestaltung und die Höhe der Objektsteuer abzusprechen. Es muss vermieden werden, dass durch eine unterschiedliche Ausgestaltung der Objektsteuer ein «Steuertourismus» einsetzen würde, bei dem die Zweitwohnungsbesitzer ihren Zweitwohnsitz in den günstigsten Kanton verlagern. Eine Ungleichbehandlung der Zweitwohnungsbesitzenden je nach Kanton könnte zudem neue Unstimmigkeiten schüren, die es zu vermeiden gilt. Aus Sicht der betroffenen Gemeinden ist zudem wichtig, dass die Abschaffung des Eigenmietwertes nicht in Kraft gesetzt wird, bevor die Kantone und Gemeinden die Objektsteuer eingeführt haben. Eine Lücke in der Besteuerung mit entsprechenden Steuerausfällen muss vermieden werden.

Die Konferenz der Gemeindepräsidenten und -präsidentinnen von Ferienorten im Berggebiet umfasst 45 Tourismusgemeinden im Berggebiet, darunter auch Davos mit einem Zweitwohnungsanteil von knapp 60 Prozent.

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