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ÖV-Regelungen bleiben gleich wie im letzten Winter

Nach einem «Übergangsjahr» stehen die Regelungen bezüglich Nutzung von ÖV und Bergbahntickets nun endgültig fest. Der VBD bestätigt, dass Bergbahnbillette nur noch im Zusammenhang mit Schneesport gelten und dass dies nun auch kontrolliert wird.

Davoser
Zeitung
28.11.25 - 12:00 Uhr
Mobilität
Die Verkehrsbetriebe Davos.
Die Verkehrsbetriebe Davos.
zVg
Im letzten Jahr war es für viele ­unklar, welches Ticket denn wo gültig ist. Auch aus diesem Grund sprachen die Verantwortlichen von einem «Übergangsjahr». Deshalb hat die DZ mal ­wieder nachgefragt, wie es denn in diesem Jahr genau ausschaut. Die damals eingeführten Anpassungen an die Zonenpläne von RhB, Ortsbus und PostAuto hatten zu zahlreichen Rückfragen geführt, insbesondere zur Frage, inwieweit Bergbahnbillette weiterhin als Fahrausweise im öffentlichen Verkehr anerkannt werden. (DZ 19. November 2024, «Neue Konditionen zur ÖV-­Nutzung mit Gästekarte und Bergbahn-Billett»)

Wie Stefan Walser, Koordinator der VBD, nun festhält, gelten für diese Saison klare Regelungen, die sich eigentlich nicht vom letzten Jahr unterscheiden: Bergbahnbillette sind nur noch in Ausübung des Schneesports gültig. Diese Vorgabe wird nach Angaben des VBD in diesem Jahr auch strikter kontrolliert als noch in der letzten Saison. Wer den öffentlichen Verkehr unabhängig vom Wintersport nutzen möchte, ist deshalb auf einen entsprechenden ÖV-Fahrausweis angewiesen.

Gegenüber dem vergangenen Jahr ändert sich also eigentlich nichts. Demnach sind Bergbahnbillette in den Zonen 400, 410, 420 und 430 gültig, während Gästekarten weiterhin in den Zonen 400, 410 und 420 eingesetzt werden können. Diese Abgrenzung soll dazu beitragen, die Nutzung des ÖV wieder übersichtlicher zu machen, sowohl für Einheimische als auch für Gäste.

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Gemeinde darauf hingewiesen, dass Bergbahntickets und -abos grundsätzlich nur im Rahmen der Ausübung von Wintersport als ÖV-Billett gelten. Walser betonte damals, dass es kaum möglich sei zu kontrollieren, wer tatsächlich zum Schneesport unterwegs sei. Deshalb setzte man auf ein «gesundes Augenmass». Auch in dieser Saison soll dieses Prinzip weiterhin gelten, wobei der VBD die Regelungen nun etwas konsequenter umsetzen will.

Mit den klar definierten Vorgaben sehen die Verantwortlichen die Grundlage für eine transparentere und verständlichere Nutzung des öffentlichen Verkehrs gelegt. Die Erfahrungen aus der Übergangsphase dienen als Basis für eine verlässliche und einheitliche Umsetzung in der gesamten Destination Davos und Klosters.

Alle wichtigen Infos zum ÖV, den Gültigkeiten und den Zonen findet man unter: www.gemeindedavos.ch/tarifefahrplanvbd

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