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Schüsse, die nachhallen

Vor neunzig Jahren, am 4. Feb­ruar 1936, erschoss der jüdische Medizinstudent David Frank­furter in Davos den Leiter der Schweizer NSDAP-Landes­gruppe, Wilhelm Gustloff, in dessen Wohnung und stellte sich danach der Polizei. Der Prozess, die Verurteilung und spätere Begnadigung Frank­furters wurden zu einem ­Wendepunkt in der Auseinandersetzung mit Nationalsozialismus und Rechtsstaatlichkeit.

Davoser
Zeitung
03.02.26 - 17:00 Uhr
Menschen & Schicksale
Ein Wegweiser am Kurpark um 1935.
Ein Wegweiser am Kurpark um 1935.
Das braune Netz (Paris, 1935)

Es ist ein kalter Dienstagabend. Nebel liegt über Davos. Um etwa 20 Uhr klingelt David Frankfurter an der Tür von Wilhelm Gustloff, Leiter der Schweizer NSDAP. Frankfurter, damals 26 Jahre alt, gut gekleidet, wird von Gustloffs Ehefrau Hedwig in das Arbeitszimmer geführt. Wenige Minuten später betritt Gustloff mit den Worten «da bin ich» den Raum – und unterschreibt damit sein Todesurteil. Frankfurter richtet seine Pistole auf ihn und feuert die tödlichen Schüsse ab.

Der junge Medizinstudent ist Jude, aufgewachsen in einer konservativen Familie im damaligen Jugoslawien (heute Kroatien), und war wegen der antisemitischen Ausschreitungen nach der Machtergreifung der NSDAP nach Bern geflüchtet. Schon im Dezember 1935 hatte Frankfurter eine Pistole gekauft und einen Plan gefasst: den höchsten Vertreter der Nazis in der Schweiz zu töten. Ursprünglich wollte er sich danach selbst das Leben nehmen, doch nach der Tat stellt er sich der Polizei und erklärt unverblümt: «Die Kugeln hätten eigentlich Adolf Hitler gelten sollen.» So galt Frankfurters Hass nicht per se der Person Gustloff. Vielmehr dem System, das er repräsentierte.

Frankfurter hinterlässt auch einen Abschiedsbrief, in dem er seine verzweifelte Wut über die Verfolgung der Juden ausdrückt: «Ich kann das Unglück des jüdischen Volkes nicht mehr ertragen.» Die Tat entfacht sofort ein internationales Medienecho. Zeitungen in Deutschland und der Schweiz berichten ausführlich, Bücher werden geschrieben, später entsteht sogar der Film «Konfrontation», der am Mittwoch 4. Februar, im Kulturplatz gezeigt wird.

Neutralität unter Druck

Bereits im Dezember desselben Jahres beginnt in Chur der Prozess gegen Frankfurter. Fast 50 Nazijournalisten verfolgen das Verfahren, das schnell zu einem Schauplatz internationaler Propaganda wird. Die deutsche Presse versucht, Frankfurter als Teil einer jüdischen Verschwörung darzustellen, während die Schweizer Medien die politischen Hintergründe zu entschärfen wollten, um die Neutralität zu wahren.

Die Anklage stützt sich vor allem auf ein psychiatrisches Gutachten. Dr. Jörger attestiert Frankfurter in diesem eine reaktive Depression und Suizidgedanken, stellt ihn aber als zurechnungsfähig dar. Die politischen Motive, so argumentiert die Anklage, seien für das Strafmass irrelevant. Der Verteidiger Dr. Curti hingegen betont die politischen Hintergründe: Die systematische Verfolgung der Juden in Deutschland, Gustloffs Rolle als «kleiner Diktator Davos’» und die moralische Notwendigkeit des Attentats seien entscheidend für die Tatbewertung.

Trotz der Argumente der Verteidigung wird Frankfurter in allen Punkten für schuldig befunden. Am 15. Dezember 1936 verhängt das Bündner Gericht eine Haftstrafe von 18 Jahren und einen lebenslangen Landesverweis.

Frühe Freiheit

Frankfurter tritt seine Haft im Sennhof in Chur an. Dort verhält er sich vorbildlich, die Hälfte seiner Strafe verbüsst er. Am 5. März 1945 stellt sein Anwalt ein Begnadigungsgesuch beim Kleinen Rat. Nur wenige Monate später, am 1. Juni 1945, wird Frankfurter mit 78 zu 12 Stimmen begnadigt – und gleichzeitig des Landes verwiesen.

Der Jude zieht nach Israel, wo er als Beamter im Verteidigungsministerium arbeitet. 1969 hebt die Schweiz das Einreiseverbot auf. Frankfurter stirbt 1982 im Alter von 73 Jahren. Die Begnadigung, die kurz nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches erfolgte, zeigt, dass die Bündner Justiz trotz der damaligen Rechtslage die politische Dimension des Mordes indirekt anerkennt.

Aufnahme von Wilhelm Gustloff um 1933.
Aufnahme von Wilhelm Gustloff um 1933.
Fotoalbum Wieland-Grisebach, Geschenk von Lucius Grisebach

Diplomatie, Medien und Erinnerung

Das Attentat auf Gustloff löste eine tiefe diplomatische Krise aus. Hitler-Deutschland reagierte empört, die Schweiz verhängte zeitweise ein Verbot der NSDAP im eigenen Land. Bundesrat Giuseppe Motta äusserte sich, distanzierte sich von Frankfurter und tätigte die fragwürdige Bemerkung über die «andere Mentalität» von Juden und Slawen gegenüber jener von Schweizern. Auch solche Aussagen zeigen die Spannungen der Zeit.

Die Medienlandschaft spielte damals eine zentrale Rolle: Während die deutsche Presse antisemitische Propaganda betrieb und die Tat instrumentalisierte, bemühte sich ein Grossteil der Schweizer Presse, die politische Dimension zu reduzieren. Der Prozess wurde zu einem symbolischen Schauplatz für Neutralität, Rechtsstaatlichkeit und moralische Verantwortung.

Noch heute bleibt Frankfurters Tat umstritten. War es Mord oder politischer Widerstand? Die frühe Begnadigung legt nahe, dass seine Tat in einem historischen und moralischen Kontext gesehen werden muss, der über das kantonale Strafrecht hinausgeht. Frankfurter selbst wird zur Figur, die das Spannungsfeld zwischen individueller Moral, politischem Widerstand und internationaler Diplomatie exemplarisch verkörpert. Wie man die Tat schlussendlich einordnet, bleibt aber jedem selber überlassen.

Das Bildmaterial wurde von der Dokumentationsbibliothek Davos zur Verfügung gestellt.

David Frankfurter kurz nach dem Attentat.
David Frankfurter kurz nach dem Attentat.
(Hartmann, Männedorf, 2017) E. Meerkämper/DBD

«Konfrontation – Das Attentat von Davos»

Am Mittwoch, 4. Februar, um 20 Uhr zeigt der Kulturplatz Davos den Film «Konfrontation – Das Attentat von ­Davos». An diesem Tag jährt sich das Attentat auf Wilhelm Gustloff zum 90. Mal: 1936 wird Gustloff, Landesgruppenleiter der NSDAP, in Davos erschossen. Täter ist der 26-jährige David Frankfurter, der mit seiner Tat auf die sich verschärfende Judenverfolgung hinweisen will. Akribisch schildert das Dokudrama den Hergang des Attentats sowie den folgenden Prozess. Der Regisseur Rolf Lyssy hat dem Gustloff-Attentäter mit ein filmisches Denkmal gesetzt, welches 1974 in die Kinos kam. Der Film ist in Schwarz/Weiss gedreht. Vor dem Film gibt es eine Einführung sowie Hintergrundinformationen zum Geschehen von Dr. Britta Allgöwer.

Infos unter www.kulturplatz-davos.ch



 

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