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Weshalb wir die „AHV 21“ ablehnen müssen

Der Schweizer Berufsverband für Pflegefachpersonal SBK lehnt die Vorlage «AHV 21» ab.
90% der in der Pflege Tätigen sind Frauen, die wegen Familienpflichten, aber auch wegen der grossen körperlichen und psychischen Belastung des Berufs überwiegend in Teilzeit arbeiten.
Deshalb können sie nur geringe oder gar keine Beiträge in die Pensionskasse einzahlen. Somit müssten viele Frauen allein von der AHV leben können. Wir alle wissen, dass dies nicht möglich ist. Frauen erhalten nach ihrer Pensionierung bereits heute insgesamt 37% weniger Einkommen als Männer. Wenn sie in Zukunft ein Jahr länger arbeiten sollen, werden nochmals Fr. 26'000.- Rente verlieren. Nur 30% davon werden mit der «AHV 21» kompensiert.
Altersarmut ist also durchaus eine mögliche Perspektive für viele der Pflegefachfrauen, die wir wegen ihres Engagements in der Coronakrise gerade noch beklatscht haben. Mit der ebenfalls vorgesehenen Erhöhung der Mehrwertsteuer müssen wir mit zudem alle mehr bezahlen.
Und dies in einer unsicheren Zeit mit hoher Inflation und massiv steigenden Energiekosten.
Geben Sie Bundesrat und Parlament die Chance, eine fairere Lösung auszuarbeiten und sagen Sie 2x Nein zur AHV21!

Renate Rutishauser
07.09.22 - 09:30 Uhr
Leserbrief
Ort:
Tumegl/Tomils
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Das Hauptproblem ist, dass nicht seriös gerechnet wird, indem nur mit kommenden Neurentnern "hochgerechnet" wird.

Man muss genauso mit den Austritten aus der AHV in den kommenden Jahren hochrechnen:
Aus der AHV Statistik 2021:

"Zudem erloschen insgesamt 98'900 Renten durch Tod oder Ende des Anspruchs." Das wird eher zunehmen, da mit der viel gehörten Überalterung (leider) auch die Sterblichkeit in den nächsten Jahren zunehmen wird.

Dann sind nicht alle Neurentner tatsächliche Neurentner, bei vielen kommt das Geld lediglich aus einem anderen "Kässeli" Diese darf man dann auch nicht als neue Kosten mitrechnen.

"Jede sechste der insgesamt 96'200 neuen Altersrenten in der Schweiz entsteht bei Erreichen des Rentenalters durch Umwandlung einer Invaliden- oder Hinterlassenenrente in eine ordentliche Altersrente."
Nachzulesen im PDF der BSV hier:

https://www.bsv.admin.ch/dam/bsv/de/dokumente/ahv/statistiken/ahv_stat_…

Und natürlich gehört auch eine Hochrechnung der erwarteten neuen Beitragszahler in den nächsten Jahren dazu und nicht zu vergessen deren Lohnhöhe mit in die Milchbüechlirechnung.
Das gäbe ein ganz anderes Bild.

Mal ein Rückblick auf eine vorherige Revision 11., die 2004 abgelehnt wurde.
Da schrieb der Bundesrat im Abstimmungsbüchlein:

"Ohne gezielte Eingriffe werden die Reserven der AHV voraussichtlich ab 2010 stark sinken und
innert einiger Jahre aufgebraucht sein."
Trotz Ablehnung ist dieses Schreckenszenario nicht eingetroffen!

https://swissvotes.ch/attachments/46df08b29fb8cb06efade7be968f756b0ed5e…

Auch wird von den Befürwortern gerne mit anderen Ländern verglichen. Auch diese Vergleiche hinken.
Die CH ist ein Land mit einer der höchsten Arbeitszeiten, darf man auch nicht vergessen.

Und andere Länder kennen zudem Langzeit - Versichertenregelungen wo Personen mit vielen Beitragsjahren wenige Jahre früher in Pension gehen können ohne Abzüge. So kennt z.B Österreich die Korridorpension.
Bei uns kennt man nur ein pauschales Rentenalter ohne Berücksichtigung der Anzahl Beitragsjahre.
Macht man Vorbezug wird gekürzt.

Nachtrag/Korrektur

Genau das ist hier eins der Hauptprobleme. Ein Jahr länger arbeiten bringt hier nichts und ist ein absoluter Hohn.

1. Die Arena vom 2. September sollte besser dieses Problem eingehender thematisieren. Vor allem wie man eine AHV und BVG Rente berechnet.

2. Fehljahre, weniger Rente wegen Teilzeitarbeit oder wenig Verdiener, ist nicht das Gleiche.

3. Bei einer Scheidung mit Kindern, ist die Altersarmut meisten vorprogrammiert. Wer betreut nachher die Kinder. Die Frau oder je zu 50% (Betreuungsgutschrift der Kinder)? Um auf die Maximalrente zu kommen, sehen sie sich das durchschnittliche Jahreseikommen auf der AHV Tabelle an.

4. Haben Sie Fehljahre, erhalten Sie in jedem Fall nur eine Teilrente.

5. Die Herren von der Politik sollten den gesetzlichen Bestimmungen der AHV und BVG unterstellt werden und das Ruhegeld abgeschafft. Dann ein Seminar besuchen, wie Renten berechnet werden, AHV und BVG. Vielleicht merken Sie dann, dass ein Jahr länger arbeiten eine Pflästerlipolitik ist. 😊

Eine Lösung ist Sache des guten Willens in Politik und Wirtschaft. Es kann nicht jeder eine Bundesrätin oder Bundesrat sein. Übertriebene Spitzenlöhne kappen und nach unten verteilen. Eine 100-prozentige Lösung gibt es nicht.

hak

Genau das ist hier eins der Hauptprobleme. Ein Jahr länger arbeiten bringt hier nichts und ist ein absoluter Hohn.

1. Die Arena vom 2. September sollte besser dieses Problem eingehender thematisieren. Vor allem wie man eine AHV und BVG Rente berechnet.

2. Fehljahre, weniger Rente wegen Teilzeitarbeit oder wenig Verdiener, ist nicht das Gleiche.

3. Die Herren von der Politik sollten den gesetzlichen Bestimmungen der AHV und BVG unterstellt werden und das Ruhegeld abgeschafft. Dann ein Seminar besuchen, wie Renten berechnet werden, AHV und BVG. Vielleicht merken Sie dann, dass ein Jahr länger arbeiten eine Pflästerlipolitik ist. 😊

Eine Lösung ist Sache des guten Willens in Politik und Wirtschaft. Es kann nicht jeder eine Bundesrätin oder Bundesrat sein. Übertriebene Spitzenlöhne kappen und nach unten verteilen.
hak

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