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Zürcher Gericht gewährt nach falscher Verwahrung keine Genugtuung

Das Zürcher Obergericht hat die nachträgliche Verwahrung eines verurteilten Mörders aufgehoben. Während der Mann für elf Jahre hinter Gitter mindestens eine halbe Million Franken forderte, sah das Gericht keinen Spielraum für eine zusätzliche Genugtuung.

Agentur
sda
23.05.23 - 17:00 Uhr
Blaulicht
Nach Verbüssung seiner Haft blieb ein Mann von 2010 bis 2022 in Sicherheitshaft - er verlangte vergeblich für diese ungerechtfertigte Haft eine Genugtuung in Höhe von einer halben Million Franken. Symbolbild)
Nach Verbüssung seiner Haft blieb ein Mann von 2010 bis 2022 in Sicherheitshaft - er verlangte vergeblich für diese ungerechtfertigte Haft eine Genugtuung in Höhe von einer halben Million Franken. Symbolbild)
KEYSTONE/ENNIO LEANZA

In den 1990er-Jahren verurteilte das Zürcher Geschworenengericht den Schweizer wegen Mordes und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Nach der Verbüssung der Strafe kam der Mann im Oktober 2010 aber nicht frei - die Staatsanwaltschaft hatte eine nachträgliche Verwahrung verlangt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stufte diese Verwahrung im November 2021 als ungerechtfertigt ein. Der Mann wurde daraufhin vom Zürcher Obergericht im März 2022 entlassen, wie einem nun vorliegenden Urteil hervorgeht.

Der Mann verlangte eine Genugtuung von mindestens 500'000 Franken. Das Obergericht wies die Forderung zurück. Der EGMR habe dem Mann 40'000 Franken zugesprochen. Diese Entschädigung sei zwar relativ tief, doch sehe das Gesetz keine zusätzliche Genugtuung vor.

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