Maskenverweigerer verklagt nach fristloser Kündigung das Spital
Ein ehemaliger Mitarbeiter hat das Kantonsspital Glarus verklagt. Ihm wurde fristlos gekündigt, weil er zeitweilig das Tragen einer Gesichtsmaske verweigerte. Er beruft sich auf seine Grundrechte.
Ein ehemaliger Mitarbeiter hat das Kantonsspital Glarus verklagt. Ihm wurde fristlos gekündigt, weil er zeitweilig das Tragen einer Gesichtsmaske verweigerte. Er beruft sich auf seine Grundrechte.
15.09.22 - 04:30 Uhr
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