#sofunktionierts: Wie verhalte ich mich, wenn ich ein Verbrechen beobachte?
Es gibt Tage, da läuft nichts wie geplant. Damit Ihr Euch in misslichen Lagen zu helfen wisst, gibt es die #sofunktionierts-Artikel. Heute: Wie verhalte ich mich, wenn ich ein Verbrechen beobachte.
Es gibt Tage, da läuft nichts wie geplant. Damit Ihr Euch in misslichen Lagen zu helfen wisst, gibt es die #sofunktionierts-Artikel. Heute: Wie verhalte ich mich, wenn ich ein Verbrechen beobachte.
Jede Person kann Zeugin eines Verbrechens werden. Aber wie sollte man sich in dieser Situation am besten verhalten, um sich auch selbst nicht in Gefahr zu bringen?
Auf Anfrage verweist die Kantonspolizei Graubünden auf die Internetseite der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP). Eine Aufgabe dieser Fachstelle ist die Aufklärung der Bevölkerung über kriminelle Phänomene, Präventionsmöglichkeiten und Hilfsangebote. Es werden beispielsweise Broschüren und Faltblätter zu bestimmten Themen wie Einbruch oder Stalking erstellt.
Auf einem Flyer für Zivilcourage finden sich Regeln für den Ernstfall. Mit diesen Tipps wisst Ihr, wie Ihr Euch in Zukunft in so einer Situation zu verhalten habt:
1. Gefahrenlos handeln
Wenn jemand Zeugin oder Zeuge eines Verbrechens wird, ist tatenloses Zusehen oder Weglaufen keine Lösung. Niemand möchte allerdings, dass Ihr ein zweites Opfer werdet, wenn Ihr dem ersten Opfer helfen wollt. Es ist also wichtig, vorsichtig zu sein.
2. Mithilfe fordern
Es ist wichtig, andere Personen aktiv und direkt zur Mithilfe aufzufordern. Es ist keine Seltenheit, dass Verbrechen mitten am Tag in breiter Öffentlichkeit geschehen und dennoch niemand eingreift. Sprecht sofort andere Zuschauerinnen und Zuschauer an und fragt nach deren Einschätzung der Situation.
3. Genau hinsehen
Ein Verbrechen kann binnen kürzester Zeit geschehen. Dadurch besteht oft gar nicht die Möglichkeit, aktiv einzugreifen. Wenn jemand die Situation beobachtet hat, kann diese Person aber dennoch helfen, indem sie sich bei der Polizei meldet und dieser etwa das Aussehen des Täters oder seine Fluchtrichtung schildert.
Dabei ist jedes Detail wichtig. Wie gross ist der Täter? Welche Haarfarbe hat er? Wie ist er bekleidet? Welches Kennzeichen hat das Fluchtauto? Genaue Beobachtungen sind auch für die spätere Zeugenaussage von grosser Bedeutung.
4. Hilfe holen
Wenn eine Situation zu eskalieren droht oder die Prügelei bereits in Gange ist, solltet Ihr sofort die Polizei unter der Nummer 117 anrufen. Laut Flyer zum Thema Zivilcourage gilt das auch für häusliche Gewalt. «Ignorieren Sie nicht die Schlaggeräusche, die Schmerzensschreie der Frau und das Weinen der Kinder aus der Nachbarwohnung, nur weil am nächsten Tag alle wieder freundlich grüssen», heisst es dort.
5. Opfer versorgen
Im schlimmsten Fall kann jede Sekunde über Leben und Tod des Opfers entscheiden. Daher ist es wichtig, die Ambulanz unter der Nummer 144 zu alarmieren und sofort Erste Hilfe zu leisten.
Wenn Ihr bei einer Gewalttat nicht eingreifen könnt, geht trotzdem nicht weg, sondern wartet in der Nähe, um dem Opfer zu helfen, sobald die Täterin oder der Täter verschwunden ist.
6. Zeugenaussage machen
Wer sich bei der Polizei nicht als Zeugin meldet, nimmt in Kauf, dass ein Täter ohne Strafe davonkommt. Es ist daher wichtig, sich als Zeugin/Zeuge zur Verfügung zu stellen, wenn die Polizei am Tatort eingetroffen ist. Vielleicht habt Ihr ein entscheidendes Detail beobachtet.
Angst vor Blamage
Viele Menschen haben Angst davor, sich zu exponieren und möchten lieber im Hintergrund bleiben, wie die Fachstelle SKP auf Ihrer Internetseite schreibt. Viele haben auch Angst davor, etwas falsch zu machen. Diese Ängste müssen aber überwunden werden, wenn wir für das Wohlergehen unserer Mitmenschen Verantwortung übernehmen wollen.
Der Flyer der Schweizerischen Kriminalprävention zum Thema Zivilcourage umfasst knapp 20 Seiten und kann auf der Internetseite heruntergeladen werden.
SO-Reporter
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