#sofunktionierts: Was tun bei einer ungewollten Schwangerschaft?
Es gibt Tage, da läuft nichts wie geplant. Damit Ihr Euch in allen misslichen Lagen zu helfen wisst, gibt es die #sofunktionierts-Artikel. Heute: Was tun bei einer ungewollten Schwangerschaft?
Es gibt Tage, da läuft nichts wie geplant. Damit Ihr Euch in allen misslichen Lagen zu helfen wisst, gibt es die #sofunktionierts-Artikel. Heute: Was tun bei einer ungewollten Schwangerschaft?
Eine Schwangerschaft ist nicht immer geplant, nicht immer gewollt. Was kann man tun, wenn der Schwangerschaftstest ungewollt positiv ausfällt?
«Der erste Schritt sollte sein, mit einer Vertrauensperson zu sprechen», rät Susanna Siegrist, Fachperson sexuelle Gesundheit bei Adebar. Dies könne jemand aus dem Freundes- oder Familienkreis sein, oder aber jemand von einer Fachstelle wie etwa Adebar. Die Beratungsangebote bei Fachstellen seien sehr niederschwellig und kostenlos, neutral und vertraulich.
Entscheide sich die schwangere Frau für einen Schwangerschaftsabbruch, so könnte dieser bis zur zwölften Woche vorgenommen werden, sagt Siegrist. «Ein Schwangerschaftsabbruch wird durch die Grundversicherung von der Krankenkasse übernommen.» Die Kosten seien unterschiedlich hoch und würden je nach Eingriff variieren. Sei jemand noch nicht volljährig, entscheide der Arzt, ob die Eltern informiert werden müssten. «Das Alter ist nicht ausschlaggebend, sondern die Urteilsfähigkeit», erklärt Siegrist. In der Schweiz treiben jährlich 10'000 Frauen ihr Kind ab.
Das Kind austragen, aber nicht behalten
Aber auch für Frauen, die das Kind nicht behalten, aber austragen möchten, gibt es Möglichkeiten. Das Kind kann etwa zur Adoption freigegeben werden. «Die Mutter, respektive die Eltern, müssten jedoch in den ersten drei Monaten nach der Geburt die Kosten für die Pflegefamilie tragen, die von Amtes wegen eingesetzt wird», so Siegrist. Erst danach werde die Adoption definitiv und das Kind komme in seine neue Familie.
Wer das nicht möchte und lieber komplett anonym bleiben will, hat die Option, ein Kind in ein Babyfenster zu legen. Diese gibt es in der ganzen Schweiz, im Kanton Graubünden findet sich ein solches Fenster beim Spital in Davos.
Rechtliche Grauzone
Gesetzlich gehören solche Babyfenster in einen Graubereich. In der Schweiz besteht ein Recht auf Kenntnis der Herkunft. Der Bundesrat hat die Situation vor einigen Jahren folgendermassen beschrieben: «Die vertrauliche oder auch diskrete Geburt wird in der Schweiz in diversen Spitälern bereits seit einigen Jahren angeboten: Jede Frau kann ihr Kind unter medizinischer Betreuung im Spital gebären und sofort zur Adoption freigeben. Sie muss jedoch ihre Personalien bekannt geben. Dies gewährleistet dem Kind den Anspruch auf Kenntnis seiner Herkunft.» Babyfenster umgehen dieses Recht. Allerdings erklärte der Bundesrat 2013, dass die Einrichtung von Babyfenstern zu keinem Anstieg von Fällen geführt habe, in denen Mütter ihr Baby anonym abgegeben hätten.
Grundsätzlich gelte: «Die Entscheidung, ob eine Frau die Schwangerschaft fortsetzen oder abbrechen will, liegt allein bei der Frau. In einer gefestigten Beziehung wird diese Entscheidung natürlich gemeinsam besprochen. Bei der Adoption entscheidet der Ehemann mit», erklärt Siegrist. Wichtig ist, dass sich die schwangere Person nicht unter Druck setzen lässt. Eine solche Entscheidung braucht Zeit. Natürlich gibt die 12-Wochen-Frist für eine Abtreibung einen gewissen Zeitrahmen vor, in welchem die Entscheidung gefällt werden muss.
Mara Schlumpf ist Redaktorin und Chefin vom Dienst bei «suedostschweiz.ch». Ursprünglich kommt sie aus dem Aargau, hat ihr Herz aber vor einigen Jahren an Chur verschenkt.
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Kind behalten oder doch es…
Kind behalten oder doch es lieber töten? Eigentlich ist das Töten von Kindern ,die ja Menschen sind, eine Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Mutter des toten Kindes muss ihr Leben lang damit klar kommen.